grund für schulverweis mit J
Drogenkonsum auf Schulgelände kann direkt zum Verweis führen.
Schwere Gewalt gegen Mitschüler kann Schulverweis bedeuten.
Mehrere Jungen verprügeln ist massiver Gewaltvorfall.
Kiffen in der Schule ist typischer Drogen‑Verweisgrund.
Jemanden körperlich angreifen kann zum Rauswurf führen.
Schwere Prügelei mit Verletzung kann Schulverweis bedeuten.
Gezieltes Stören durch Jodeln kann als extremer Unterrichtsstörer gelten.
Ein Joint in der Schule besitzen/rauchen ist Drogenverstoß.
Die Jacke eines Mitschülers zu klauen ist schwerer Diebstahl.
Brutales Verprügeln eines Jungen kann direkten Schulverweis geben.
Gezieltes Würgen ist schwere Körperverletzung, klarer Verweisgrund.
Schusswaffe in die Schule mitbringen führt fast sicher zum Schulverweis.
Schwere Körperverletzung, klarer Verweisgrund.
Gezieltes Verprügeln, schwere Gewalt an Mitschülern.
Systematisches Schlagen aller, massiver Gewaltakt.
Diebstahl von Kleidung, kann Schulverweis begründen.
Waffe in Schule mitbringen, akute Sicherheitsgefahr.
Gezielte Jagd auf Lehrer, massive Bedrohungslage.
Wiederholtes Jackenstehlen, schwerer Diebstahl.
Jackendiebstahl, kann zu Schulverweis führen.
Schweres Prügeln einer Person, grobe Gewalt.
Mord an einer Person, weit über Schulverweis hinaus.
Tötungsdelikt, strafbar, über Schulverweis hinaus.
Bewusstes Verprügeln von Jungs, schwere Gewalt.
Tötung eines Jungen, schwerstes Gewaltverbrechen.
Harter Alkoholkonsum in Schule, schweres Fehlverhalten.
Brandstiftung an Kleidung, große Gefahr für alle.
Tötung einer Person, kriminell, Schulverweis sicher.
Wiederholtes Schlagen von Jungen, körperliche Gewalt.
Jemanden schlagen, je nach Schwere Verweis möglich.
Waffe in die Schule mitnehmen führt sicher zum Verweis.
Gezielter, massiver Angriff auf Mitschüler → Verweis.
Mehrere Jungs heftig zusammenschlagen → Verweis.
Drogenkonsum auf dem Schulhof reicht oft zum Verweis.
Gezielte schwere Gewalt gegen Mitschüler → Verweis.
Wiederholtes Schlagen von Jungs kann zum Rauswurf führen.
Tötungsdelikt in der Schule → sofortiger Ausschluss.
Geplanter Mordversuch ist klarer Schulverweisgrund.
Mord begangen, danach ist Schule eher Nebensache…
Schusswaffe auf Schulgelände mitbringen → Verweis.
Bewaffnet im Unterricht erscheinen → Schulverweis sicher.
Strangulationsversuch an Mitschüler → sofortiger Verweis.
Drogenbesitz, v.a. auf Schulhof, kann Verweis bringen.
Alkohol (z.B. Jägermeister) in der Schule trinken/mitbringen kann zum Verweis führen.
Gezielte „Jagd“ auf Mitschüler ist schwere Gewalt, klarer Verweisgrund.
Körperliche Gewalt gegen Mitschüler ist klassischer Schulverweisgrund.
Mutwillig fremde Jacke verbrennen ist Sachbeschädigung, Verweis möglich.
Gewalttätiger Angriff auf eine Mitschülerin, klarer Verweisgrund.
Mehrere Jungs verprügeln = schwere Gewalt, sicherer Grund für Verweis.
- jungen umgebracht
Juckpulver einsetzen kann als gefährlicher Streich gelten, Verweis möglich.
Verkauf von Joints auf dem Schulhof ist Drogenhandel, typischer Verweisgrund.
Jacken anzünden = Brandstiftung/Sachbeschädigung, dafür fliegt man raus.
Körperliche Gewalt gegen Mitschüler, klarer Verweisgrund.
Gefährliches Reizmittel verteilt, kann Schulverweis bringen.
Gezielte Körperverletzung an Johannes, potenzieller Verweis.
Tötungsdelikt wäre sofortiger und dauerhafter Verweis.
Systematisches Mobbing einer Person, schweres Fehlverhalten.
Jemanden schlagen kann bei Schwere zum Verweis führen.
Körperliche Attacke, je nach Schwere Verweis möglich.
Alle schlagen = extreme Gewaltserie, sicherer Verweis.
Gezielte „Jagd“ auf Lehrer, Bedrohung und Gewaltversuch.
Fremde Jacke anzünden, Brandgefahr und Sachbeschädigung.
Mitschüler jagen, gezielte Bedrohung und Gewaltandrohung.
Lehrer jagen, massiver Respekt- und Sicherheitsverstoß.
Gefährliche Jagdaktionen auf Schulgelände, Sicherheitsrisiko.
Jagd auf Mitschüler, massives Mobbing und Gewaltandrohung.
Jacke verbrennen = Sachbeschädigung, Brand- und Gewaltakt.
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