grund für schulverweis mit K

  • Diebstahl in der Schule, klarer Verweisgrund.

  • Drogenkonsum auf Schulgelände, schweres Vergehen.

  • Körperliche Gewalt gegen Mitschüler, sehr ernst.

  • Besitz/Handel von Koks, sicherer Schulverweis.

  • Kokain konsumieren, massiver Drogenverstoß in Schule.

  • Gewalt gegen Kinder an der Schule, gravierender Grund.

  • Kokain in der Schule besitzen/nehmen, klarer Rausschmiss.

  • Ein Kind schlagen, schwere Körperverletzung an Schule.

  • Schwere Prügelei kann Schulverweis nach sich ziehen.

  • Jemanden töten wollen/würden, extremster Verweisgrund.

  • Klo mutwillig sprengen/zerstören, schwere Sachbeschädigung.

  • Straftat gegen Mitschüler/Lehrer, klarer Verweisgrund.

  • Gezielt Kinder verprügeln ist schwere Gewalt, Verweis.

  • Heftiges Schlägern/Kloppen kann Schulverweis auslösen.

  • Gezielt Lehrer anspucken/ankotzen: schwere Respektlosigkeit.

  • Tötung ist Kapitalverbrechen, Schule wäre sofort raus.

  • Tötungsdelikt, das geht weit über Schulverweis hinaus

  • Mutwillige Sachbeschädigung kann Schulverweis bringen

  • Drogenkonsum in der Schule, klassischer Verweisgrund

  • Schwere Körperverletzung an Mitschüler, Verweis möglich

  • Systematisches Mobbing von Kindern kann zum Verweis führen

  • Drogenhandel auf dem Schulhof, da ist man raus

  • Drogenkonsum in der Schule, ernster Verweisgrund

  • Aktives Mobbing anderer Kinder kann Schulverweis bringen

  • Diebstahl von Schuleigentum, bei Häufung klarer Verweisgrund

  • Schwere Prügelei auf dem Schulgelände, Verweis realistisch

  • Schwere körperliche Gewalt gegen Kinder, klarer Verweisgrund.

  • Dauerhaftes Fernbleiben vom Unterricht führt oft zum Verweis.

  • Gezielt den Lehrer ankotzen kann als schwerer Vorfall gelten.

  • Mutwillige Zerstörung des Klos ist schwerer Sachschaden.

  • Schwerstes Verbrechen, sicher nicht nur Schulverweis.

  • Massiver Krawall/Randale kann zum Schulverweis führen.

  • Brandstiftung am Klo ist schweres Delikt, klarer Verweis.

  • Klassenzimmer anzünden = Brandstiftung, sofortiger Rauswurf.

  • Schwere Gewalt gegen ein Kind, realer Verweisgrund.

  • Drogenhandel an der Schule, klassischer Verweisgrund

  • Tötungsdelikt, weit über Verweis hinaus strafbar

  • Schwere Schlägerei kann realistisch zum Verweis führen

  • Sachbeschädigung wichtiger Unterlagen, Verweis sehr plausibel

  • Gezieltes Treten von Kindern = Körperverletzung, Verweis möglich

  • Kiffen im Unterricht, Drogenkonsum in Schule, häufiger Verweis

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